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Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz

Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur begrenzte Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen.

Folgende Regeln sind zu beachten:

- Im Handgepäck dürfen nur Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern nicht übersteigen.

- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal einem Liter nicht übersteigen darf.

- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier nachweisen, dass er die Medikamente braucht.

- Nicht unter die Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle erworben werden. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.

Eine Liste von verbotenen Gegenstände bei Flugreisen befindet sich auf der Internetseite der deutschen Bundespolizei (Internet: www.bundespolizei.de).


Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:

Stand: 15.04.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschlägen auch in Italien hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung, insbesondere durch islamistisch motivierten Terrorismus, kann nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt zurzeit im Besonderen für religiöse Stätten.




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