Übersicht | | Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | | Deutschland | Nein | Nein | Nein | | Österreich | Nein | Nein | Nein | | Schweiz | Nein | Nein | Nein | | Andere EU-Länder | 1 | Nein | Nein | | Türkei | Ja | 2 | Ja |
Anmerkung Advanced Passenger Information System (Apis): Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft: Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht. Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Reisepass Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Irland (Rep.) und Rumänien).
Einreise mit Kindern Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Personalausweis, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Alleinreisende Minderjährige sollten eine Vollmacht der Eltern (möglichst mit spanischer Übersetzung) mit sich führen. Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Visum Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: (a) EU-Länder und Schweiz; (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Anmerkung - Reisepaß/Visa Spanien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Transit Ansonsten visumpflichtige Reisende, die über gültige Weiterreisepapiere verfügen und aus einem Nicht-Schengen-Land in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, ohne den Transitraum zu verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Schengen-Visum Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den spanischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Visaarten Einreise-, Transitvisum.
Visagebühren Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Gültigkeitsdauer Kurzzeitvisum: 6 Monate ab Ausstellungsdatum für 90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: 5 Tage Aufenthalt pro Einreise.
Antragstellung Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Aufenthaltsgenehmigung Informationen von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen. Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreise mit Haustieren Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Über die regionalen Regelungen zu Leinenpflicht, Maulkorbpflicht und gefährlichen Hunderassen sollte man sich bei der zuständigen konsularischen Vertretung informieren (s. Kontaktadressen).
Für Vögel wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Die Einfuhr von Papageien ist auf 2 und von anderen Vögeln auf 10 beschränkt.
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