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Übersicht  
 Paß erforderlichVisum erforderlichRückreiseticket erforderlich
DeutschlandNeinNeinNein
ÖsterreichNeinNeinNein
SchweizNeinNeinNein
Andere EU-LänderNeinNeinNein
TürkeiJa1Ja


Anmerkung  Frankreich ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

Hinweis  Frankreich ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Aufgrund der Terroranschläge in London im Juli 2005 hatte Frankreich das Schengener Abkommen zum freien Reiseverkehr in der EU vorübergehend ausgesetzt. Aus Sicherheitsgründen hat Frankreich bis auf weiteres stichprobenartige Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland und den anderen Nachbarländern wieder eingeführt

Reisepass  Allgemein erforderlich. Muss, wenn Visumpflicht besteht, noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein; besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.

Der deutsche Reispass darf bis zu 1 Jahr, der österreichische bis zu 5 Jahren abgelaufen sein. Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen. 

U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.


Einreise mit Kindern  Deutsche: Personalausweis oder deutscher Kinderausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.


Visum  Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland, Andorra oder Monaco besitzen.


Transit  Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Schengen-Visum  Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den französischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Visaarten  Einreisevisa: Kurzzeitvisa (Transitvisa sowie Touristenvisa für einmalige oder mehrmalige Einreise) und Langzeitvisa (Studien- und Arbeitsaufenthalte).

Visagebühren  Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Gültigkeitsdauer  Transitvisum: 5 Tage (der Einreisetag zählt mit). Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tagen.

Antragstellung  Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).

Aufenthaltsgenehmigung  Arbeitsgenehmigungen müssen zumeist in Frankreich beantragt werden (Arbeitsaufnahme für EU-Bürger laut EU-Regelung ohne Genehmigung möglich). Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen). Die Generalkonsulate erteilen nur auf schriftliche Anfragen Auskunft.

Bearbeitungszeit  Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.


Einreise mit Haustieren  Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bei der Einreise nicht älter als 10 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Krankheiten hat. Maximal dürfen 2 Papageien und 10 kleinere Vögel mitgenommen werden.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Anmerkung:
Staffordshire Terrier, Pitbull-, Mastiff und Tosahunde sowie Rassen, die in keinem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, dürfen nicht nach Frankreich eingeführt werden.




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