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Übersicht | | Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | | Deutschland | Nein | Nein | Nein | | Österreich | Nein | Nein | Nein | | Schweiz | Nein | Nein | Nein | | Andere EU-Länder | Nein | Nein | Nein | | Türkei | Ja | 1 | Ja |
Anmerkung Island ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Ausgenommen sind Staatsbürger folgender, in der obigen Tabelle genannten Länder, die als Touristen mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen können, der/die ebenfalls noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein muss: EU-Länder und Schweiz.
Einreise mit Kindern Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: (a) EU-Länder und Schweiz; (b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Transit Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Schengen-Visum Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den isländischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Visaarten Einreisevisum.
Visagebühren Je nach Nationalität unterschiedlich.
Antragstellung Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Aufenthaltsgenehmigung Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten muss man sich beim zentralen Melderegister anmelden und eine Personenkennziffer beantragen. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen) und an das isländische Zentralregisteramt (Internet: www.thjodskra.is).
Bearbeitungszeit Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen. Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreise mit Haustieren Für Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und der Schweiz im Alter von über 12 Wochen wird ein Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel und Kleintiere aus allen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift: Für jedes Tier wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt, die beim Landwirtschaftsministerium (Arnarhvolur, Reykjavik, Tel: 545 83 00. Internet: www.landbunadarraduneyti.is) beantragt werden kann. Es besteht eine Quarantänepflicht von bis zu 4 Monaten. Einfuhrgenehmigungen für kurze Aufenthalte werden deshalb nicht erteilt. Weitere Auskünfte erteilt das Landwirtschaftsministerium und das Veterinäramt (Internet: www.mast.is unter Certificates).
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