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Übersicht | | Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | | Deutschland | Ja | Ja | Ja | | Österreich | Ja | Ja | Ja | | Schweiz | Ja | Ja | Ja | | Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja | | Türkei | Ja | Ja | Ja |
Reisepass Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über 1 leere Seite verfügen.
Einreise mit Kindern Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (jeweils mit Lichtbild) oder eigener Reisepass. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Grundsätzlich ist für jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument erforderlich.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Allein reisende Minderjährige benötigen eine Genehmigung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten in französischer Sprache.
Visum Allgemein erforderlich.
Hinweis: Aufgrund einer Sonderregelung besteht derzeit für Reisende die Möglichkeit, ein auf 30 Tage begrenztes Visum bei der Ankunft kostenlos in Antananarivo zu erhalten. Es wird jedoch dringend empfohlen, dieses Visum vorab bei der zuständigen konsularischen Vertretung einzuholen, wo es ebenfalls kostenlos ausgestellt wird. Manche Fluggesellschaften verlangen dies sogar.
Transit Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise und reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten Visa non transformable (nicht verlängerbares Visum für Kurzaufenthalte von bis zu 3 Monaten); Visa transformable (einmonatiges, verlängerbares Visum).
Visagebühren Kurzzeitvisum zur einmaligen Einreise, 30 Tage gültig: kostenlos auf dem Flughafen und bei der Botschaft. (Für deutsche Staatsbürger ist nur die Botschaft der Republik Madagaskar in Falkensee bei Berlin befugt, dieses Visum auszustellen.)
Deutschland und Österreich Die folgenden Gebühren gelten für alle visumpflichtigen Nationalitäten: 68 € (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten), 96 € (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), 100 € (einmonatiges verlängerbares Visum oder Visum zur mehrmaligen Einreise).
Schweiz Die folgenden Gebühren gelten für alle visumpflichtigen Nationalitäten. 100 CHF (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten), 150 € (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
Gültigkeitsdauer Kurzzeitvisum zur einmaligen Einreise: 30 Tage.
Andere Visa sind ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig und berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Bei längerem Aufenthalt sollte ein entsprechendes Visa transformable/eine Aufenthaltsgenehmigung unbedingt vor der Abreise eingeholt werden.
Antragstellung Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit Mind. 1 Woche. Eine Express- oder Samedaybearbeitung ist derzeit in Deutschland nicht möglich. Postalische Antragstellung: bis zu 20 Tagen.
Einreisebeschränkungen Reisepässe, die von palästinensischen Behörden ausgestellt wurden, werden von Madagaskar nicht anerkannt.
Impfungen Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren Für die Einfuhr von Haustieren muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Directeur du Service de l'Elevage et de la Pêche Maritime de la République Démocratique Malgache beantragt werden. Außerdem wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands benötigt, das weniger als 15 Tage vor der Einreise ausgestellt wurde und das das Tier genau beschreibt, seinen Besitzer aufweist und das bescheinigt, dass das Tier gesund ist und dass der Herkunftsort frei von Infektionskrankheiten ist.
Für Hunde über 3 Monate und für Katzen über 6 Monate muss das Gesundheitszeugnis außerdem bescheinigen, dass das Tier mindestens 1 Monat und maximal 1 Jahr vor der Einreise und für Hunde über 6 Monate mindestens 3 Monate und maximal 3 Jahre vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Die Tiere werden bei der Einreise untersucht. Die Auferlegung von Quarantäne ist möglich.
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