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Übersicht  
 Paß erforderlichVisum erforderlichRückreiseticket erforderlich
DeutschlandJaNeinJa
ÖsterreichJaNeinJa
SchweizJaNeinJa
Andere EU-LänderJa1Ja
TürkeiJaJaJa


Reisepass  Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens 2 freie Seiten enthalten.

Einreise mit Kindern  Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (mit jeweils 2 freien Seiten) oder eigener Reisepass. 
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines Elternteils.

Schweizer: Eigener Reisepass. 

Türken: Eigener Reisepass.


Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.


Visum  Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten, die bei der Einreise gebührenfrei eine Visitors Entry Permit erhalten:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern benötigen ein Visum).


Visaarten  U.a. Einreise-, Transit- und Geschäftsvisum.

Visagebühren  Deutschland, Österreich und Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die bei der Ausreise aus Namibia eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.

Touristenvisum: 45 € (einmalige Einreise), 65 € (zweimalige Einreise);
Geschäftsvisum: 65 €;
Transitvisum: 35 € (einmalige Durchreise);
Expressausstellung: 75 €.


Gültigkeitsdauer  Touristenvisum, Geschäftsvisum: Bis zu 3 Monaten. Eine Verlängerung (max. 90 Tage) ist möglich und sollte rechtzeitig beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs, Cohen Building, Casino Street, Private Bag 13200. NA-Windhoek. Tel: (061) 292 21 11) beantragt werden.

Antragstellung  Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Aufenthaltsgenehmigung  Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungszeit  Abhängig von der Art des Visum, Touristenvisum ca. 2 Wochen, Expressausstellung 2-3 Tage. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Impfungen  Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Verlängerung des Aufenthalts  Eine Verlängerung des Visums kann beim Innenministerium (Adresse s. Gültigkeitsdauer) oder bei der zuständigen namibianischen Vertretung beantragt werden.

Einreise mit Haustieren  Für die Einfuhr von Hunden und Katzen gelten strenge Bestimmungen. Haustiere sind in namibischen Naturschutzgebieten und -reservaten nicht gestattet.
Anträge für Einfuhrgenehmigungen sind bei der Botschaft von Namibia (s. Kontaktadressen) erhältlich.




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