Reisepass/Visum | | Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | | Deutschland | Ja | Nein | Ja | | Österreich | Ja | Nein | Ja | | Schweiz | Ja | Nein | Ja | | Andere EU-Länder | Ja | 1 | Ja |
Anmerkung (a) Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden. (b) Staatsangehörige von China (VR) und der Russischen Föderation müssen bestimmte Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums erfüllen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Reisepass Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 30 Tage über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Reisepässe müssen mit einem aktuellen Lichtbild versehen sein und bei der Einreise mindestens noch eine freie Seite enthalten.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Kinderreisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 1 freie Seite für Sichtvermerke haben). Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den elterlichen Reisepass und in Begleitung des Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben). Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten über eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile verfügen, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, wird die Vorlage der Zustimmungserklärung des anderen Elternteils empfohlen.
Visum Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Urlaubs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen): (a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen, ([1]Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Slowenien), (Staatsangehörige von Polen, Slowakische Republik, Ungarn und Zypern für Aufenthalte bis zu 30 Tagen); (b) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen): Andorra, Argentinien, Australien, Botswana, Brasilien, Britische Überseegebiete, Chile, Ecuador, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, San Marino, Singapur, St. Vincent & die Grenadinen, Uruguay, USA und Venezuela; (c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Antigua & Barbuda, Barbados, Belize, Benin, Bolivien, Costa Rica, Gabun, Guyana, Hongkong (VR China), Jordanien, Kap Verde, Korea (Süd), Lesotho, Macau (VR China), Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Mosambik, Namibia, Peru, Sambia, Seychellen, Swasiland, Thailand und Türkei.
Transit Transitreisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten Besuchervisum (auch für Geschäftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Südafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren.
Antragstellung Persönlich oder postalisch bei den Konsulaten bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Aufenthaltsgenehmigung Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Bearbeitungszeit Besuchervisum: 10 Tage; Studien- und Arbeitsgenehmigungen: ca. 6-12 Wochen.
Unterlagen Touristen- und Geschäftsvisum: (a) vollständig ausgefülltes Antragsformular BI-84. (b) Reisepass mit mind. 1 leeren Seite, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Ausreise hinaus gültig ist. (c) 2 Passfotos (auf der Rückseite unterschrieben). (d) gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz (e) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (f) Rück- oder Weiterreiseticket. (g) Gebühr in bar oder per Überweisung. (h) ggf. Gelbfieberimpfbescheinigung nach Aufenthalt in Infektionsgebieten. (i) Krankenversicherungsnachweis. (j) Erklärung oder Dokumente, die den Zweck der Reise belegen. (k) Ggf. Firmenschreiben oder Einschreibungsnachweis an Universität. Transitvisum: (a) -(j) und (l) Visum für das Zielland. Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt werden.
Ausreichende Geldmittel Unter Umständen werden ein Nachweis über ausreichende Geldmittel, ein Beleg über den Zweck der Reise und Rück- bzw. Weiterreisetickets verlangt.
Impfungen Gelbfieber-Impfschein, wenn der Reisende aus einem Gelbfiebergebiet nach Südafrika einreist. Bei Transit durch ein Gelbfiebergebiet ist kein Gelbfieber-Impfschein eforderlich.
Dokumente bei der Einreise Staatsbürger aller Länder, visumpflichtig oder nicht, erhalten an der Grenze eine Aufenthaltsgenehmigung, sofern sie die folgenden Dokumente vorlegen können: Reisepass, ggf. Visum, Unterlagen, die den Zweck und die Dauer des Aufenthalts bestätigen, gültiges Rückflugticket und ggf. eine Gelbfieberimpfbescheinigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Director Veterinary Services (Private Bag X138, Pretoria (Tshwane) beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/ die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere müssen einen Mikrochip für ihre Identifizierung tragen.
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