Reiseversicherung

Mit unserer Reiseversicherung weltweit gegen eine Vielzahl von Risiken abgesichert.

Ihr Schutz vor und während der Reise

Egal ob Sie Ihre Reise nicht antreten können, Ihr Reisegepäck abhanden kommt, Sie sich medizinisch auf Reisen behandeln lassen oder sogar die Reise abbrechen müssen. Mit uns können Sie einzelne oder gleich alle genannten Risiken zusammen absichern.

Versicherte Gründe bei der Reiserücktritt-/Reiseabbruchversicherung

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
  • Impfunverträglichkeit
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung

Versicherte Leistungen in der Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung

  • Stornierung Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn die Reise aus einem versicherten Grund stornieren werden muss.
  • Verspäteter Reiseantritt Erstattung der nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und der nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
  • Mietfahrzeugkosten vor der Reise Kostenerstattung für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn das Kraftfahrzeug, das auf der Reise genutzt werden soll, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und die Reise deshalb verspätet angetreten wird.
  • Zusätzliche Rückreisekosten Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und von zusätzlichen Rückreisekosten, wenn die Reise aus einem der oben genannten versicherten Gründe abbrechen müssen.
  • Nicht genutzte Reiseleistungen Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn die Reise aufgrund eines stationären Aufenthalts (bspw. wegen eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrochen werden muss
  • Mietfahrzeugkosten während der Reise Kostenerstattung für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn das genutzte Kraftfahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und die Reise deshalb nicht planmäßig fortgesetzt werden kann.

Auf Wunsch informieren wir Sie über die Höhe der Versicherungsprämie und schließen die Versicherung für Sie ab.

Sie können Ihre Versicherung unter diesem Link aber auch selbst abschließen: ERGO-Reiseversicherung
 

Ergänzungsschutz Covid-19

Was ist versichert?

Sie haben Ihre Reise mit einer bei uns abgeschlossenen Einmal- oder Jahres-Versicherung mit Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert? Mit dem Ergänzungsschutz Covid-19 besteht in allen Sparten dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.

  • Zudem haben Sie in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:
  • Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19
  • Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme
  • Persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte
  • Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte
  • Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahme

Für wen ist die Versicherung geeignet?
Für bis zu 9 Personen, die zusammen verreisen, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Alter.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Versicherungsschutz abzuschließen?
Sie müssen bereits eine Reiseversicherung der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen haben. Diese Reiseversicherung muss eine Reiserücktritts- oder eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Eine reine Auslandskrankenversicherung genügt nicht. Die bereits existierende Reiseversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein.

Welche Regeln gibt es noch?
Wichtig für Inhaber einer ERGO Jahresreiseversicherung. Sie können den Ergänzungs-Schutz Covid-19 nur für jeweils eine Reise abschließen. Sofern Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen, die alle mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgesichert sein sollen, müssen Sie für jede Reise einzeln den Ergänzungs-Schutz abschließen. Bitte beachten Sie hier die Abschlussfrist!

Was muss bei der Wahl der Selbstbeteiligung beachtet werden?
Bei der Wahl des Tarifs (mit oder ohne Selbstbeteiligung) ist die Hauptversicherung ausschlaggebend. Beispiel: Ist in der Hauptversicherung, zu der der Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgeschlossen wird, keine Selbstbeteiligung vereinbart, ist auch der Ergänzungstarif Covid-19 ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach den Regelungen der Hauptversicherung.

Ist der Geltungsbereich eingeschränkt?
Nein, die Versicherung gilt weltweit.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme entspricht dem in Ihrer Hauptversicherung versicherten Reisepreis.

Welche Fristen müssen bei Abschluss beachtet werden?
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Gern buchen wir Ihnen den Ergänzungsschutz Covid-19 auf Wunsch hinzu.