Simbabwe
Simbabwe Privatsafari Karte

Reisebausteine – Simbabwe Individual

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  • Ideal für individuelle Wunschr
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Reisebausteine für Individualreisen und Verlängerungen

Hwange-Nationalpark

Der Hwange liegt im Südwesten Simbabwes knapp 2 Stunden entfernt von Victoria Falls. Der Nationalpark ist eines der letzten großen Elefantenschutzgebiete und der größte Nationalpark in Simbabwe. Gute Beobachtungen sind vor allem an den permanenten Wasserstellen möglich, die in Trockenzeiten bepumpt werden. Neben Elefanten, Giraffen, Streifengnus, Elen- und Rappenantilopen, kommen auch Nashörner und Löwen und Schakale dorthin.

Die beste Jahreszeit für Tierbeobachtung: August, September, Oktober und Anfang November sind mit Abstand die besten Monate für Wildbeobachtungen in diesem Park. Das Wasser wird extrem knapp und die Tiere versammeln sich um die wenigen gepumpten Wasserlöcher. Wenn Sie geduldig und ruhig an einem dieser Wasserlöcher sitzen, werden Sie mit sehr guten Wildbeobachtungen belohnt.

Empfehlenswerter Aufenthalt und bewährte Unterkünfte: 2-4 Tage / Mobiles Zeltcamp, Camp Hwange, Hwange Bush Camp, Hwange Safari Lodge, Ivory Lodge, Robins Camp, The Hide.

Mana-Pools-Nationalpark

Der Mana-Pools-Nationalpark liegt als Weltkulturerbe im Mittleren Sambesi-Tal und erstreckt sich über eine Fläche von 2196 Quadratkilometern vom Sambesi-Fluss im Norden bis zur Steilküste im Süden. Entlang vom Sambesi, an saisonalen Teichen und Kanälen wachsen riesige Mahagoni- und Akazienbäume auf fruchtbaren Terrassen. Unzählige Zebras, Kudus, Nyalas, Elenantilopen, Impalas und andere Antilopenarten leben hier mit Löwen und Leoparden, Hyänen und Wildhunde. Mehr als 380 Vogelarten werden Ornithologen begeistern, darunter Goliathreiher, Nil- und Sperlingsgänse, Kormorane, farbenprächtige Bienenfresser und Eisvögel, Erdbeerköpfchen, Schlangenadler und Schreiseeadler.

Beste Reisezeit für den Mana-Pools-Nationalpark: August bis Anfang November sind mit Abstand die besten Monate für Tierbeobachtungen in diesem Park. Das Wasser im Landesinneren ist dann knapp, sodass die Tiere zum Fluss und an die wasserführenden Teiche wandern.

Empfehlenswerter Aufenthalt und bewährte Unterkünfte: 2-3 Tage / Chikenya Camp, Kanga Camp, Kavinga Safari Camp, Nyamatusi Camp, Ruckomechi Camp

Matusadona-Nationalpark

Der Matusadona-Nationalpark liegt im Nordwesten Simbabwes am Südufer des Kariba Sees. Zwischen den Bergen, die eine prächtigste Kulisse im Hintergrund bilden, und einem schönen Küstenstreifen liegt eine mit Mopani- und Jesse-Busch bewachsene Ebene. Hier leben die „Big 5“ Afrikas: Löwen, Elefanten, Büffel, Leoparden und Nashorn. Daneben Impalas, Warzenschweine, Kudus, Zebras, Baumschliefer, , Wasserböcke, Buschböcke, Honigdachse, Bärenpaviane, Grüne Meerkatzen und scheuere Arten wie Zibetkatzen, Rappen- und Pferdeantilopen, Weißschwanzmangusten, Elenantilopen, Karakale und Buschschweine. Die Vogelwelt bietet 350 registrierten Arten

Empfehlenswerter Aufenthalt und bewährte Unterkünfte: 2-3 Tage / Bumi Hills Safari Lodge, Changa Safari Camp, Kariba Safari Lodge, Musango Safari Camp, Spurwing Island

Victoria Falls-Nationalpark

Der Victoria Falls-Nationalpark liegt bei der gleichnamigen Stadt und erstreckt sich entlang des mächtigen Sambesi. Zwei Kilometer breit fällt der Sambesi-Fluss über einen flachen Basaltvorsprung 108 m in die Tiefe (doppelt so tief wie die Niagara-Fälle). In der Regenzeit donnern 546.000.000 Kubikmeter Wasser pro Minute hinunter. Durch die ständige Gischt entstand in der Nähe der Wasserfälle eine dichte Flusswaldvegetation. Sie ermöglicht eine reichhaltige Pflanzengemeinschaft, in denen u.a. Schirrantilopen und Hornvögel leben. Es werden Wildwasserfahrten unterhalb der Wasserfälle und Ausflugs-Bootsfahrten oberhalb der Wasserfälle angeboten.

Empfehlenswerter Aufenthalt und bewährte Unterkünfte: 1-2 Tage / Victoria Falls Hotel, Ilala Lodge, Victoria Falls Safari Lodge, Palm River Hotel

Allgemeine Informationen zum Reiseland

AuswärtigeS Amt:Aktuelle Informationen zu Sicherheit, Einreisebestimmungen, Zollvorschriften, Medizin und mehr unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit

Beste Reisezeit:  August bis Oktober (warme bis heiße Trockenzeit); im Prinzip jedoch ganzjährig gut.

Einreise:EU-Bürger und Bürger der Schweiz benötigen nur einen Reisepass, das Visum  wird gegen Gebühr an der Grenze bei der Einreise ausgestellt.

Flugdauer: 12 - 15 Stunden

Geld:Währung: 1 ZWD (Simbabwe Dollar) = 100 Cents. Allerdings wurde der ZWD suspendiert. US-Dollar, der südafrikanische Rand und EURO dienen als legale Zahlungsmittel. Kreditkarten werden kaum akzeptiert.

Impfungen: Bei der Einreise direkt aus Europa sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Klima: Wegen der Höhenlage Simbabwes ist das Klima eher gemäßigt subtropisch. Die Regenzeit hängt deutlich mit dem Höchststand der Sonne zusammen, während die längere Trockenzeit im Südwinter liegt. Zwischen Juni und August kann es im Hochland zu Nachtfrost kommen. Diese Zeit mit Tagestemperaturen von 25 – 27° C ähnelt dem europäischen Sommer.

Mobiltelefon: GSM 900. Der Sende- und Empfangsbereich beschränkt sich auf die städtischen Gebiete. Für diese bestehen in Simbabwe Roaming-Verträge mit Mobilfunkgesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Netzspannung: Die Netzspannung in den Hotels und Lodges beträgt 220-240 Volt, 50 Hz. Die Stecker haben drei viereckige und selten runde Pole und sind mit 13 Ampère abgesichert; Sie benötigen einen Adapter Bitte beachten Sie, dass die Stromversorgung in den Lodges oft durch Generatoren erfolgt und schwanken kann. Ansonsten können Sie Ihre Akkus über die Fahrzeugbatterie aufladen. Nehmen Sie dazu einen 12 Volt-Adapter für einen Zigarettenanzünder-Anschluss mit.

Ortszeit: In Simbabwe gibt es keine Umstellung von Sommer- und Winterzeit. Der Zeitunterschied beträgt während unserer Winterzeit +1 Stunde; während unserer Sommerzeit herrscht Zeitgleichheit.

Sprache: In Simbabwe dient Englisch als offizielle Amtssprache und wird überall verstanden.

Sicherheit: Von unseren örtlichen Kollegen und Reisegästen, die das Land kürzlich bereist haben, liegen uns keine besonderen Hinweise auf Sicherheitsprobleme vor. 

Alle Informationen ohne Gewähr.

Generelle Informationen

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.

Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.

Informationen zur Einreise

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Alle Nachweispflichten sind aufgehoben

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.

Es bestehen keine Einschränkungen.
Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.
Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es bestehen keine Einschränkungen
Es bestehen keine Quarantänebeschränkungen.

Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit über die beiden internationalen Flughäfen möglich. Auch auf dem Landweg darf Simbabwe zur unmittelbaren Weiterreise betreten werden.

Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.

Alle Nachweispflichten sind aufgehoben.

Vor Ort

Alle Einschränkungen sind aufgehoben.

Der internationale wie nationale Flugbetrieb operiert normal.

Alle Einschränkungen sind aufgehoben.

Alle Einschränkungen sind aufgehoben.
Alle Einschränkungen sind aufgehoben.

Alle Einschränkungen sind aufgehoben.

Alle Einschränkungen sind aufgehoben.

Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.

Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.

Es bestehen keine COVID-19-bezogene Reisebeschränkungen mehr. Die Ausgangssperre wurde abgeschafft.

Im Dezember 2023 wurde in Teilen des Bezirks Beitbridge ein Versammlungsverbot erlassen. Grund hierfür ist ein größerer Cholera-Ausbruch.

Alle Einschränkungen sind aufgehoben.

Alle Einschränkungen sind aufgehoben.

7-tages Inzidenz:

Aktueller Wert: 5. Vorwoche: 8

Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.

Ausreise-Informationen

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.

Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Gesamthafte Einstufung als risikofreies Gebiet laut Robert Koch-Institut.

Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.

Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.

Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.

Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.

Rückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten müssen generell bereits bei der Einreise die entsprechenden Testnachweise vorlegen. In diesem Fall ist nur ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) zugelassen. Ein Impf- bzw. Genesenennachweis ersetzt nicht das negative Testergebnis.

Bei der Rückkehr aus Virusvarianten-Gebiete gibt es außerdem keine Ausnahmen für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.