Aktuelle DUMA-Reiseempfehlungen
Aktuelle COVID-19 Reisebestimmungen
Generelle Informationen
Vor Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien wird gewarnt. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird dringend abgeraten.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt, d.h. Einreisende müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese gültige Verordnung wurde bis zum 07.04.2023 verlängert. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.
Informationen zur Einreise
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Derzeit besteht keine Quarantänepflicht.
Für den Transit gelten dieselben Regeln, wie für die Einreise.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Vor Ort
Keine aktuellen Angaben.
Der inländische Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Öffentliche Verkehrsmittel haben den Betrieb wieder aufgenommen. Kapazitätseinschränkungen sind möglich, es gilt Maskenpflicht.
Geschäfte sind geöffnet.
Gastronomiebetriebe sind geöffnet.
Hotels sind geöffnet. Unter Umständen ist ein Impfnachweis bzw. ein negatives Testergebnis vorzulegen.
Sollten Reisende Symptome bemerken, so ist die Nummer 0800844526 oder die Nummer 08002684319 zu wählen (nur spanischer Kontakt). Sollten Reisende positiv sein, so ist eine Quarantäne einzuhalten.
Vor Ort gibt es Erleichterungen für negativ Getestete und Geimpfte.
Unter Umständen ist bei Inlandsreisen und bei Hotelübernachtungen ein Impfnachweis bzw. ein negatives Testergebnis vorzulegen
Bei Reisen zwischen den Bundesstaaten oder beim Verlassen der Margarita-Inseln kann die Weiterreise vom Vorliegen eines negativen COVID-19-Testergebnisses abhängig gemacht werden.
Es besteht Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, einschließlich in Privatfahrzeugen.
Aktueller Wert: 1. Vorwoche: 0
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Ausreise-Informationen
Reisende müssen sich vor Ausreise online registrieren.
Bei Ausreise werden Reisende einer Gesundheitsprüfung unterzogen. Im Falle von Auffälligkeiten/Symptomen wird die Ausreise verweigert.
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Gesamthafte Einstufung als risikofreies Gebiet laut Robert Koch-Institut.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.