Vancouver – Bella Bella – Spirit Bear Lodge
Flug mit Pacific Coastal Airlines von Vancouver zum Flughafen von Bella Bella, einer kleinen Stadt auf Campbell Island in der Grafschaft Central Coast. Ca. 15 Minuten Taxi-Transfer vom Airport zum Bootsanleger. Von dort Bootsfahrt mit dem Wassertaxi (Dauer ca. 90 Minuten) nach Klemtu zur Unterkunft. Die 2007 im Stil eines traditionellen Langhauses gebaute Lodge verfügt über 12 Doppelzimmer mit privatem Bad. Nach dem Mittagessen besuchen Sie ein traditionelles Big House.
Spirit Bear Lodge
(-/M/A)
Great Bear Rainforest
Nach einem frühen Frühstück geht es vom Anleger zur ersten Bärenbeobachtungs-Tour in das Gebiet des Great Bear Rainforest – ausgestattet mit einem Picknich-Lunch. An den weiteren Tagen sind Exkursionen mit Booten, im Kajak entlang der Küste von Klemtu, im Kanu oder zu Fuß durch den Regenwald – stets in Begleitung erfahrener Guides – geplant. Oder Sie unternehmen eine First Nations Cultural Tour zum historischen Ort Dis’ju. Oder eine Walbeobachtungstour auf dem Finlayson Channel.
Spirit Bear Lodge
(F/M/A)
Spirit Bear Lodge – Bella Bella – Vancouver
Transfer mit dem Wassertaxi zurück nach Bella Bella und Rückflug mit Pacific Coastal Airlines nach Vancouver. In Vancouver endet Ihr Bärenabenteuer. (F/-/-)
Termine und Preise
Gerne vermitteln wir Ihnen passende Flüge zu tagesaktuellen Preisen ab etwa 1.070 € pro Person.
Start | Ende | Preis | EZ | Hinweis | |
---|---|---|---|---|---|
01.08.2023 | 02.10.2023 | 7.100 € | 3.600 € |
bei 2 Personen im Doppelzimmer |
Eingeschlossene Leistungen
- 8 Tage Landprogramm
- Inlandsflüge ab/bis Vancouver mit Pacific Coastal Airlines
- Transfers
- 7 Übernachtungen im Doppelzimmer in der Spirit Bear Lodge
- 7 Frühstück, 7 Mittagessen, 7 Abendessen
- Bärenbeobachtungstouren
- Walbeobachtungtour
- Englisch sprechende lokale Guides
Nicht eingeschlossene Leistungen
- Internationale Flüge, die wir Ihnen auf Wunsch im Namen und auf Rechnung der Fluglinien zu tagesaktuell günstigsten Tarifen vermitteln
- Eventuelle Visagebühren
- Getränke und übrige Mahlzeiten
- Optionale Exkursionen
- Trinkgelder
- Persönliche Ausgaben
- Reiseversicherungen ggf. mit Ergänzungsschutz COVID-19
- Rail & Fly innerhalb Deutschlands in der 2. Klasse 79 € (1. Klasse 159 €)
- Kosten für Corona-Tests
Vorgesehene Unterkünfte
- Spirit Bear Lodge
Zubuchbare Leistungen
Rail & Fly in der 2. Klasse innerhalb Deutschlands für 79 €
Rail & Fly in der 1. Klasse innerhalb Deutschlands für 159 €
HINWEISE:
Für diese Reise gelten von unseren AGBs abweichende Zahlungsbedingungen:
Anzahlungen: 20% des Reisepreises bei Vertragsabschluss der Reise
Restzahlung: die Restzahlung wird bis spätestens 65 Tage vor Reisebeginn fällig
Diese Reise ist auch verkürzt mit 3 (Beginn am Freitag) oder 4 Nächten (Beginn am Montag) in der Spirit Bear Lodge buchbar.
Aktivitäten sind abhängig von Wetter, Wasserstand und Tieraktivitäten.
Das Ausfüllen einer Haftungsverzichtserklärung (Liability Waiver, online) vor Reiseantritt ist vorgeschrieben.
Die Spirit Bear Lodge unterstützt mit einer Spende von 200 CAD pro Gast die lokalen Naturschutzorganisationen.
Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte an.
Der gesetzlichen Pflicht für Pauschalreiseveranstalter zur Kundengeldabsicherung kommen wir durch Übergabe eines Sicherungsscheins der R&V Allgemeinen Versicherung AG nach.
Lesen Sie bitte die Infos und Reisebedingungen.
Allgemeine Informationen zum Reiseland
Auswärtiges Amt:Aktuelle Informationen zu Sicherheit, Einreisebestimmungen, Zollvorschriften, Medizin und mehr unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit
Beste Reisezeit: Juli bis November
Einreise:EU-Bürger und Bürger der Schweiz benötigen nur einen Reisepass und kein vorab beantragtes Visum. Aber alle Besucher müssen vor Einreise eine eTA-Registrierung online vornehmen: www.canada.ca/eta.
Flugdauer: 10 - 15 Stunden
Geld:Währung: 1 CAD (Canadian Dollar) = 100 Cents. EURO können bei Banken, bei offiziell anerkannten Geldinstituten und in Wechselstuben umgetauscht werden. Geschäfte, Hotels und Restaurants tauschen zwar auch Geld, jedoch meist zu einem schlechteren Kurs als Geldinstitute. American Express, Diners Club, MasterCard und Visa werden in Kanada fast überall akzeptiert. Einzelheiten erfahren Sie vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Mit EC-/Maestro-Karte kann Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden, wenn die Karte ein Interac-Symbol hat. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Geldinstitut.
Impfungen: Bei der Einreise direkt aus Europa sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Klima: British Columbia ist eine der wärmsten Provinzen Kanadas mit angenehm warmen Sommern und milden Wintern. Die Küsten sind niederschlagsreich. Um Victoria ist das Klima nahezu mediterran; die Sommer sind trocken und die Winter feucht. Rechnen Sie in der Reisezeit durchschnittlich mit etwa 6 Grad nachts und 22 Grad tagsüber..
Mobiltelefon: In größeren Städten und deren unmittelbarer Umgebung sind digitale PCS Mobilfunknetze (1900MHz) in Betrieb, in weniger dicht besiedelten Gebieten gibt es analoge und digitale Netzwerke älteren Typs. Außerhalb der Reichweite digitaler Netze sind Dualbandgeräte erforderlich.
Netzspannung: Die Netzspannung beträgt 110/120 Volt, 60 Hz, und Sie benötigen einen Adapter für die zweipoligen Flachstecker.
Ortszeit: Der Zeitunterschied beträgt im Allgemeinen -9 Stunden (Verschiebungen durch unterschiedliche Umstellung von Sommer- und Winterzeit in Kanada und Deutschland; in manchen Teilen an der Grenze zu Alberta -8 Stunden).
Sprache: Die Amtssprache ist Englisch.
Sicherheit: Von unseren örtlichen Kollegen und Reisegästen, die das Land kürzlich bereist haben, liegen uns keine besonderen Hinweise auf Sicherheitsprobleme vor.
Alle Informationen ohne Gewähr.
Generelle Informationen
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Informationen zur Einreise
Bei Einreise vorzulegen: PCR-Test oder Schnelltest oder TMA-Test oder LAMP-Test. Durchführung der PCR-/LAMP-/TMA-Tests vor Einreise: 72 Stunden. Durchführung der Antigen-Schnelltests vor Einreise: 24 Stunden.
Verpflichtend bei Einreise: PCR-Test oder Schnelltest oder TMA-Test oder LAMP-Test.
Minderjährige bis zum Alter von und einschließlich 11 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Ungeimpfte Einreisenden (einschließlich bei Einreise auf dem Landweg) müssen bereits beim Check-In/ bei der Einreise ein negatives COVID-19-Molekulartestergebnis nachweisen (nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Abreise).
Zudem werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Antigen-Schnelltests bei der Einreise akzeptiert, diese dürfen bei Antritt eines Fluges oder zum Zeitpunkt der Einreise über Land bzw. zu Wasser höchstens 24 Stunden alt sein.
Bei Ankunft können stichprobenartige COVID-19-Tests durchgeführt werden.
Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Es gibt keine Testpflicht für Genesene bei Einreise.
Der Status als genesene Person wird durch ein positives PCR-Testergebnis belegt.
Alle Passagiere müssen vor Abreise mit Endziel Kanada ihre persönlichen Informationen (Reise- und Kontaktinformationen, Quarantäneplan, COVID-19-Selbsteinschätzung der Symptome und Impfnachweis) digital über die kanadische App ArriveCAN übermitteln. Bei technischen Problemen finden sich Informationen auf der entsprechenden kanadischen Website. Ein Nachweis über die digitale Erfassung muss bei Einreise vorgelegt werden.
Internationale Reisende dürfen mit vollständigem Impfschutz wieder ohne triftigen Grund nach Kanada reisen. Vom Einreise-Stopp für ungeimpfte Reisende ausgenommen sind enge Familienangehörige von kanadischen Staatsangehörigen. Auf der Website der kanadischen Regierung kann überprüft werden, ob eine Einreise möglich ist.
Die Grenze zwischen Kanada und den USA ist seitens der USA für vollständig geimpfte Reisende geöffnet. Kreuzfahrtschiffe dürfen seit November wieder in kanadischen Gewässern verkehren.
Mit unvollständigem Impfschutz gibt es keine Einreiseerleichterungen.
Quarantänedauer: 14 Tage (Test am Ende der Quarantänezeit ist verpflichtend). Die Reisenden müssen einen glaubwürdigen Selbstisolierungsplan vorlegen. Reisende, die keinen glaubwürdigen Plan vorlegen können, werden für den Zeitraum in einer Quarantänestation untergebracht (z.B. einem Hotel). Bei Missachtung der Quarantäneregelungen kann es zu empfindlichen Strafen kommen (6 Monate Gefängnis oder 750.000 $ Strafe).
Am 8. Tag der Quarantäne sind ungeimpfte Reisende dazu verpflichtet, sich einem Antigentest zu unterziehen. Der Schnelltest wird von den Behörden bereitgestellt.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Transitaufenthalt eine elektronische Genehmigung (eTA), die möglichst vor der Buchung des Fluges beantragt werden sollte. Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen oder der Empfang und Aufgabe des Reisegepäcks nicht möglich sein kann. Ausführliche Informationen zu den Transitregelungen und den Reisebeschränkungen stellen die kanadischen Behörden zur Verfügung.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise. Die Impfung muss 14 Tage vor Einreise abgeschlossen worden sein.
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben).
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen. In Kanada werden solche Informationen z.B. über die regierungseigene Webseite zur Verfügung gestellt.
Vor Ort
Individualsport sowie sportliche Betätigung ohne Kontakt sind in der Regel erlaubt. In manchen Provinzen (z.B. Québec) unterliegen Sportstätten bestimmten Teilnehmerobergrenzen und Sportveranstaltungen sind ausgesetzt.
Für Flugreisende, die nach oder innerhalb Kanadas reisen, sowie Mitarbeiter von Fluggesellschaften gilt eine Impfpflicht (Ausnahmen bestehen für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können). Für Personen, die nicht geimpft sind, ist kein Rückflug mehr möglich.
Viele Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge nur in reduziertem Umfang durch. Es muss mit Gesundheitschecks an allen Flughäfen gerechnet werden und es herrscht eine generelle Maskenpflicht während des Fluges und an Flughäfen. Sämtliche Airlines sind angewiesen, keine Passagiere nach Kanada zu befördern, die Symptome einer Corona-Infektion aufweisen. Die kanadische Regierung stellt ausführliche Informationen zu allen Regelungen des Flugverkehrs zur Verfügung.
Für Bahn- und Kreuzfahrtreisende, die nach oder innerhalb Kanadas reisen, sowie Mitarbeiter von Zuggesellschaften und Reedereien gilt die Impfpflicht (Ausnahmen bestehen für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können).
Öffentliche Verkehrsmittel haben teils reduzierte Fahrpläne, das Tragen von Masken ist empfohlen.
In den verschiedenen Provinzen und Territorien gelten unterschiedliche Regelungen (z.B. eingeschränkte Öffnungszeiten und Personenobergrenzen). Lebensnotwendige Geschäfte sind mit Hygiene- und Abstandsregelungen grundsätzlich geöffnet.
In Bars und Restaurants bestehen Einschränkungen bei der Zahl der Gäste.
Hotels haben geöffnet; mit Hygienevorschriften ist zu rechnen.
Nach einem positiven Testergebnis wird in Kanada je nach Impfstatus eine Heimquarantäne von 5 bis 10 Tagen fällig. Regeln können sich zwischen den Provinzen unterscheiden (Übersicht: s. hier).
Vor Ort gibt es Erleichterungen nur für Geimpfte.
Alle Passagiere (über 12 Jahren) und Mitarbeiter von Flug- und Bahngesellschaften sowie von Kreuzfahrtreedereien müssen geimpft sein. Ausnahmen bestehen u.a. für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
Seit Februar haben mehrere Provinzen (z.B. Alberta, Saskatchewan, Ontario, Québec) begonnen, alle COVID-19-Beschränkungen (einschließlich Maskenpflicht in Innenräumen und Impfnachweispflicht) aufzuheben oder den Covid-Pass in allen Anwendungsbereichen aufzugeben.
Derzeit gelten keine expliziten Lockdowns.
In den unterschiedlich stark von COVID-19 betroffenen Provinzen und Territorien gelten unterschiedliche Regelungen. Reisende sollten sich über die Behörden der jeweiligen Provinzen und Territorien über aktuell geltende Maßnahmen informieren. Informationen bieten u. a. die Internetseiten der Provinzregierungen von Ontario, Quebec und British Columbia.
Derzeit gelten keine landesweiten Ausgangssperren.
Die kanadischen Behörden empfehlen die Verwendung eines Mundschutzes, falls der 2-Meter-Abstand zu einer Person nicht einzuhalten sind und es muss verpflichtend eine Schutzmaske in Innenräumen getragen werden. Je nach Region werden Regeln jedoch unterschiedlich umgesetzt.
Versammlungen wurden teilweise verboten und sonst mit Einschränkungen der Personenanzahl verbunden. In allen Provinzen und Territorien Kanadas gelten Obergrenzen für die Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen, die jedoch stark variieren können.
7-tages Inzidenz:Aktueller Wert: 50. Vorwoche: 70
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Ausreise-Informationen
Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind und nicht dauerhaft in Kanada wohnen, können während einer Übergangsfrist bis 31.08.2022 ausreisen, wenn sie einen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Ausreise für diese Personengruppe nicht mehr möglich.
Für die Ausreise mit einem Kreuzfahrtschiff müssen ausländische Reisende allerdings entweder geimpft oder genesen sein.
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Es gibt keine Quarantäne bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Gesamthafte Einstufung als risikofreies Gebiet laut Robert Koch-Institut.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Für Einreisen nach Deutschland besteht auf dem Luft-, Land- und Seeweg eine Testverpflichtung. Der Test muss 48 Stunden vor Einreise durchgeführt worden sein.
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Rückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten müssen generell bereits bei der Einreise die entsprechenden Testnachweise vorlegen. In diesem Fall ist nur ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) zugelassen. Ein Impf- bzw. Genesenennachweis ersetzt nicht das negative Testergebnis.
Bei der Rückkehr aus Virusvarianten-Gebiete gibt es außerdem keine Ausnahmen für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise. Der vollständiger Impfschutz muss 14 Tage vor Einreise erfolgt sein.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Geimpfte müssen einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz vorlegen. (Achtung: In Deutschland sind bisher nur die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson und Novavax zugelassen.) Als vollständig geimpft gelten nur Personen, die eines der zugelassenen Vakzine verabreicht bekommen haben. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz bleibt nach der letzten Impfung 270 Tage lang gültig. Danach ist eine Auffrischungsimpfung erforderlich. Wenn keine Auffrischungsimpfung nach dem Ablauf von 270 Tagen erfolgte, ist ein negativer PCR-Test erforderlich. Geimpfte dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.