Generelle Informationen
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Hinweis! Für die französischen Überseegebiete kann es abweichende Regeln geben, die gesondert erfasst sind.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt, d.h. Einreisende müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese gültige Verordnung wurde bis zum 07.04.2023 verlängert. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.
Informationen zur Einreise
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Eine Quarantäne ist derzeit nicht erforderlich.
Die Durchreise/der Transit ist gestattet.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Vor Ort
Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Theater, Kino, Museen, Freizeitparks) sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Die Flughäfen haben den Normalbetrieb aufgenommen.
Der öffentliche Personenverkehr hat den regulären Betrieb aufgenommen, auch grenzüberschreitende Zug-/Busverbindungen verkehren im Normalbetrieb. Die Maskenpflicht wurde aufgehoben.
Die Geschäfte dürfen öffnen.
Gastronomische Betriebe und Bars sind geöffnet.
Hotels sind geöffnet.
Sind Reisende Kontaktpersonen oder werden sie bei ihrem Aufenthalt positiv auf COVID-19 getestet, ist derzeit keine Quarantäne/Isolation erforderlich.
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.
Lediglich in Gesundheitseinrichtungen und Altenheimen ist weiterhin ein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis (pass sanitaire) erforderlich.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.
Eine Maskenpflicht besteht nur noch in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
Versammlungen sind auch im privaten Bereich gestattet.
Veranstaltungen dürfen stattfinden, Kontaktbeschränkungen sind aufgehoben.
Aktueller Wert: 25. Vorwoche: 582
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Ausreise-Informationen
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Gesamthafte Einstufung als risikofreies Gebiet laut Robert Koch-Institut.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Frankreich (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.