Abflug
Individueller Flug nach Nairobi. Ankunft am Abend und Transfer zum Hotel. Eka Hotel
Nairobi - Masai Mara
Transfer zum Wilson-Flughafen für den Flug in die Masai Mara. Ihr Safarifahrer erwartet Sie am Flugfeld und bringt Sie zum Mittagessen in das Camp. Am Nachmittag sind Sie auf erster Pirschfahrt unterwegs. Oltepesi Tented Safari Camp (F/M/A)
Masai Mara
Auf ausgedehnten Pirschfahrten ohne Kilometerbeschränkung folgen Sie den Gnu- und Zebraherden, beobachten Großkatzen, die vielleicht gerade bei der Jagd oder am Kill sind und erfreuen sich an Elefanten, Masai-Giraffen, Pavianen, Antilopen und anderen Tieren. Sollte sich eine Gnuherde dem Mara-Fluss nähern, warten Sie geduldig, ob oder bis sie den Fluss durchqueren. Es werden entweder Tagesausflüge mit Picknicklunch oder Morgen- und Nachmittagspirschfahrten mit Mittagessen im Camp unternommen. Oltepesi Tented Safari Camp (F/M/A)
Masai Mara - Nairobi
Rückflug nach Nairobi, wo Sie bis zum Weiterflug ein Tageszimmer beziehen Eka Hotel (F/-/-)
Ankunft
Termine und Preise
Gerne vermitteln wir Ihnen passende Flüge zu tagesaktuellen Preisen ab etwa
800 € pro Person.
Die Reisepreise basieren auf dem Umrechnungskurs von 1,05 USD zum Euro.
2023 Gruppenreise Termine
Start | Ende | Preis | EZ | Hinweis | |
---|---|---|---|---|---|
12.07.2024 | 21.07.2024 | 5.660 € | 995 € |
Deutsche Foto Reiseleitung Walter Günzel |
Eingeschlossene Leistungen
- 11 Tage Landprogramm
- 10 Übernachtungen in Doppelzimmern von Hotels/Lodges/Camps
- 10 Frühstück, 9 Mittagessen, 9 Abendessen
- Alle Transfers
- Alle Inlandsflüge
- Alle Eintrittsgebühren
- Exkursionen laut Programm
- Garantierter Fensterplatz im Fahrzeug
- Deutsch sprechende Foto-Safarileitung
Nicht eingeschlossene Leistungen
- Internationale Flüge, die wir im Namen und auf Rechnung der Fluglinien vermitteln
- Eventuelle Visagebühren
- Getränke und übrige Mahlzeiten
- Optionale Exkursionen
- Reiseversicherungen ggf. mit Ergänzungsschutz Covid-19
- Kosten für eventuelle Corona-Tests
- Persönliche Ausgaben.
Vorgesehene Unterkünfte
- Eka Hotel
- Oltepesi Tented Safari Camp
Allgemeine Informationen zum Reiseland
Auswärtiges Amt:Aktuelle Informationen zu Sicherheit, Einreisebestimmungen, Zollvorschriften, Medizin und mehr unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit
Beste Reisezeit: Juni bis Oktober, August für die Migration.
Einreise: EU-Bürger und Bürger der Schweiz benötigen für diue Einreise nach Kenia ein Visum sowie einen Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Ein eVisum-Ausdruck muss bei der Einreise vorgelegt werden. Beantragung über: http://evisa.go.ke/evisa.html.
Flugdauer: 8 - 9 Stunden
Geld: Landeswährung: 1 KES (Kenia-Shilling) = 100 Cents. Zur Mitnahme eignen sich EURO. Eurocard, American Express, MasterCard, Diners Club und Visa Card werden in größeren Hotels und Restaurants angenommen.
Impfungen: Bei der Einreise direkt aus Europa sind Impfungen derzeit nicht vorgeschrieben. Wenn Sie die Reise mit anderen afrikanischen Ländern (Tansania) kombinieren, ist eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.
Klima: Zwei Regenzeiten prägen Kenias Klima: eine kurze „kleine“ im November/Dezember, die in Dürrezeiten ausbleiben kann, sowie eine lange in den Monaten März bis Mai. Die Temperaturen schwanken über das Jahr gesehen nur gering. Tagsüber 25 – 30 Grad, nachts kühlt es teilweise auf 13 Grad ab, so dass es bei morgendlichen Pirschfahrten recht frisch werden kann.
Mobiltelefon: GSM 1800 und GSM 900 in besiedelten Gebieten, fragen Sie Ihren Provider.
Netzspannung: Die Netzspannung beträgt 220-240 Volt, 50 Hz, und Sie benötigen einen Adapter.
Ortszeit: Während unserer Sommerzeit + 1 Stunde, während unserer Winterzeit + 2 Stunden.
Sprache: Landessprache ist Kiswaheli; Englisch wird häufig gesprochen.
Sicherheit: Von unseren örtlichen Kollegen und Reisegästen, die das Land kürzlich bereist haben, liegen uns keine besonderen Hinweise auf Sicherheitsprobleme vor.
Alle Informationen ohne Gewähr.
Reiseleitung für Ihren Wunschurlaub
Walter Günzel
Walter Günzel wurde im Norden Namibias geboren. Auf der elterlichen Farm südöstlich von Grootfontein wuchs seine enge Bindung zum afrikanischen Busch. Er ist ausgebildeter Elektriker und Reiseleiter. Nach der Qualifikation zum Professional-Safari-Guide leitete er viele Safari-Reisen ins südlichen Afrika. Er führt Privatkunden und kleine Gruppen durch Namibia, Südafrika, Botswana und Simbabwe – stets begleitet von seiner Kamera.
Auf diesen Safari-Reisen waren auch internationale Fotografen und Film-Teams seine Gäste. Seine Leidenschaft zur professionellen Tier- und Landschaftsfotografie war geweckt. Die Erfahrungen seiner fotografischen Fortbildung gibt er inzwischen an DUMA Reisegäste weiter. Die erste Fotoreise führte 2016 durch Namibia & Botswana. Inzwischen führen seine weltweiten Foto-Reisen auch ins brasilianische Pantanal, nach Costa Rica und Ecuador.
Generelle Informationen
Von Reisen in die folgenden Gebiete der North-Rift-Region wird derzeit dringend abgeraten:
- Korkoron Hills, Tandare Valley und Silale Gorges in Baringo County;
- Mukogodo Forest, Kamwenje, Warero und Ndonyoriwo, Lekuruki Hills, Losos und Kiape Caves und Sieku Valley in Laikipia County;
- Ltungai Conservancy, Longewan, Nasuur, Lochokia und Lekadaar Escarpmenst, Lolmolok Caves, Pura Valley, Malaso Escarpment und Suguta Valley in Samburu County;
- Kapebok, Nakwamoru, Lebokat, Ombollion, Nadome und Kamur Caves in Turkana County sowie Turkwell Escarpment an der Schnittstelle zu West Pokot und Turkana Counties.
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia (ca. 100 km Entfernung zur Grenze), einschließlich der Provinz Lamu, wird dringend abgeraten. Von nicht erforderlichen Reisen nach Lamu Island und Manda Island wird ebenfalls abgeraten.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.
Informationen zur Einreise
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Lediglich Reisende mit Symptomen müssen die Passenger Locator Form auf der 'Jitenge'- Platform ausfüllen. Der dort generierte QR-Code ist am Flughafen vorzuzeigen. Auch die Jitenge MoH Kenya-App kann hierfür genutzt werden.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Eine Quarantäne ist derzeit nicht erforderlich.
Der Transit ist gestattet.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Vor Ort
Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet. Kapazitätsbeschränkungen wurden aufgehoben.
Der internationale Flugbetrieb wurde wieder aufgenommen. Einschränkungen hinsichtlich des Flugplans sind möglich.
Für Inlandsflüge innerhalb Kenias wird derzeit kein negativer COVID-19-Test benötigt. Die Regierung hat jedoch eine digitale Reiselokalisierung für Inlandsflüge eingeführt, bei der ein QR-Code generiert wird, welcher bei Ankunft vorgelegt werden muss.
Viele Geschäfte dürfen öffnen.
Restaurants und Bars sind geöffnet.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet, sind unter Umständen Test- und Quarantänemaßnahmen einzuhalten.
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.
Die Maskenpflicht wurde aufgehoben. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sollte weiterhin eingehalten werden.
Kontaktbeschränkungen wurden ebenfalls aufgehoben.
Veranstaltungen sowie Meetings dürfen in voller Kapazität stattfinden.
Aktueller Wert: 2. Vorwoche: 2
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Ausreise-Informationen
Termine für PCR-Tests, welche für das Rückreiseland nötig sind, können hier gebucht werden. In anderen Quellen heißt es, dass ein Test (falls für das Zielland benötigt) in der Port Health-Einrichtung des Gesundheitsministeriums am Flughafen durchgeführt werden muss.
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Gesamthafte Einstufung als risikofreies Gebiet laut Robert Koch-Institut.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Rückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten müssen generell bereits bei der Einreise die entsprechenden Testnachweise vorlegen. In diesem Fall ist nur ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) zugelassen. Ein Impf- bzw. Genesenennachweis ersetzt nicht das negative Testergebnis.
Bei der Rückkehr aus Virusvarianten-Gebiete gibt es außerdem keine Ausnahmen für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.