Frankfurt– Athen – Chios
Flug von Frankfurt über Athen nach Chios. Transfer in das Bergdorf Avgonnima, wo Sie für die Dauer des Aufenthalts in Doppelzimmern und kleinen Appartements untergebracht sind. Das Frühstück und Abendessen wird selbstverständlich gemeinsam eingenommen. (-/-/A)
Chios
Sie erkunden die zu dieser Jahreszeit interessantesten Wuchsplätze der Insel. Mehrere Exkursionen führen in den Süden rund um die Mastixdörfer und in die Gebiete um die Ortschaften Kalamoti, Tholopotami sowie Armolia und zur Fana-Bucht.
Weitere der täglichen Unternehmungen bringen Sie in die Mitte und in den Norden von Chios. So machen Sie Exkursionen bei Avgonnima, beim Kloster Nea Moni und in den Klidou-Bergen im Osten. Im Norden suchen Sie Orchideen u.a. bei den Dörfern Kourouni und Pitios(Cephalanthera epipactoides) und in den unteren Lagen des Pelineon-Gebirges.
Besondere Aufmerksamkeit gilt während der Reise auch den Inselbesonderheiten, Ophrys homeri, deren locus classicus bei Armolia liegt, Ophrys chiosica und O. saliarisii, zwei Vertretern aus der fuciflora-Gruppe. Bei geringer Teilnehmerzahl sind Sie im Kleinbus unterwegs.
(F/-/A)
Chios – Athen – Frankfurt
Rückflug über Athen nach Frankfurt.
Termine und Preise
Gerne vermitteln wir Ihnen passende Flüge zu tagesaktuellen Preisen ab etwa
600 € pro Person.
Start | Ende | Preis | EZ | Hinweis | |
---|---|---|---|---|---|
28.03.2023 | 07.04.2023 | 2.050 € | 300 € |
Englischsprechende Reiseleitung |
Eingeschlossene Leistungen
- 11 Tage Landprogramm
- 10 Übernachtungen in Hotels
- 10 Frühstück, 10 Abendessen
- Transfers und Exkursionen laut Programm
- Alle Eintrittsgebühren
- Englischsprechend ab/bis Chios
Nicht eingeschlossene Leistungen
- Linienflüge, welche wir gerne vermitteln
- Flughafengebühren
- Getränke und übrige Mahlzeiten
- Reiseversicherungen
- Bahnfahrkarten
- Trinkgelder
- PCR-Test
Zubuchbare Leistungenn
Rail & Fly in der 2. Klasse innerhalb Deutschlands für 79 €
Rail & Fly in der 1. Klasse innerhalb Deutschlands für 159 €
Vorgesehene Unterkunft
Spitakia in Avgonima
Reiseleitung für Ihren Wunschurlaub
Englisch sprechend
Generelle Informationen
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt, d.h. Einreisende müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese gültige Verordnung wurde bis zum 07.04.2023 verlängert. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.
Informationen zur Einreise
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Für die Einreise ist kein Testnachweis mehr erforderlich. Bei Einreise können dennoch stichprobenartige Tests durchgeführt werden.
Die Testpflicht für aus China ankommende Reisende wurde aufgehoben.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Ein Einreiseformular (Passenger Locator Form) ist nicht mehr erforderlich.
Die Einreise ist gestattet, es ist kein 3G-Nachweis mehr erforderlich.
Die Einreise auf dem Landweg ist über alle offiziellen Grenzstellen möglich.
Der Fährverkehr in die Türkei ist eingeschränkt. Reisen über den Seeweg von/nach Italien und Albanien sind möglich.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Die Quarantänepflicht ist aufgehoben.
Der Transit ist gestattet.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Vor Ort
Strände und Sporteinrichtungen sind geöffnet.
Der Besuch von öffentlichen Parks und archäologischen Stätten ist gestattet, auch Kinos, und ähnliche (Indoor-)Freizeiteinrichtungen dürfen öffnen.
Diskotheken sind zugänglich.
Die griechischen Flughäfen sind für den nationalen sowie internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Die Maskenpflicht an Flughäfen/in Flugzeugen ist nur noch für Reisende obligatorisch, die per Direktflug aus China ankommen.
Öffentliche Verkehrsmittel haben den Betrieb aufgenommen. Der Fährverkehr mit Italien und Albanien ist wieder möglich. Der Fährverkehr innerhalb des Landes findet statt. Auch in geschlossenen Bereichen von Fähren und Ausflugsschiffen besteht Maskenpflicht.
Kreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland ebenfalls wieder anlaufen.
Die Maskenpflicht wurde aufgehoben.
Die Geschäfte sind geöffnet.
Bars, Restaurants und Tavernen dürfen öffnen.
Hotelbetriebe sind geöffnet. Unter Umständen sind noch Hygieneauflagen einzuhalten
Griechenland hat die Quarantänepflicht bei einem positiven COVID-Test aufgehoben. Eine freiwillige Quarantäne wird jedoch stark angeraten. Auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist positiv getesteten Personen gestattet, allerdings müssen sie dabei eine FF2- oder KN95-Maske tragen.
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.
Maskenpflicht gilt nur noch in medizinischen Einrichtungen. Es muss sich hierbei um eine FFP/N95-Maske handeln. Alternativ ist auch eine chirurgische Doppelmaske zulässig.
Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 300 € geahndet.
Veranstaltungen und Konzerte dürfen ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen stattfinden.
7-tages Inzidenz:Aktueller Wert: 72. Vorwoche: 68
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Gesamthafte Einstufung als risikofreies Gebiet laut Robert Koch-Institut.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Griechenland (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.