Frankfurt – Heraklion – Agia Galini
Flug von Frankfurt über Athen nach Heraklion, Transfer nach Agia Galini. (-/-/A)
Agia Galini
Exkursionen ausgehend von Agia Galini u. a. nach Festos, Agia Triada, Andiskari, Grigoria, Melambes, Spili, Gerakari, Zaros. Zu erwarten sind unter anderem Ophrys-Arten: O. fleischmanii, O. doerfleri, etliche auch neu beschriebenen fusca-Formen (u.a. O. phaedra, O. kedra), O. spruneri und O. ariadnae, mit etwas Glück auch noch O. grigoriana; von den Orchis-Arten sind von Interesse die Orchis papilionacea subsp. alibertis, O. boryi, dazu Serapias orientalis. In Agia Triada blüht Ebenus cretica. (F/M/A)
Agia Galini – Agios Nikolaos
Transfer von Agia Galini nach Agios Nikolaos im Osten der Insel. Unterwegs natürlich auch Exkursionen, wie den Besuch des Jouchtas-Berges, der durch seine Artenfülle an Orchideen bekannt ist. Ophrys cretolica aus dem fusca-Kreis hat hier ihr bestes Vorkommen. Vom Gipfel des Jouchtas-Berges kann man außerdem mit etwas Glück Gänsegeier in der Nähe ihrer Kolonie beobachten. (F/-/A)
Agios Nikolaos
In diesen Tagen sind Exkursionen in folgende Gebiete geplant: um Prina, in das Gebiet um Gournia, Kritsa, in den Süden und auch in den Osten der Insel mit Kato Zakros, und – wenn es der Weg zulässt, auf die Thripti-Alm. Dort sollte neben verschiedenen Ophrys-Arten (mit Glück die Ophrys pallidula) auch die vielleicht schon aufblühende Orchis nitidifolia (früher Orchis prisca) zu finden sein. (F/-/A)
Agios Nikolas – Heraklion
Fahrt nach Heraklion mit Exkursionen bei Gonies. Sie werden hier mehrere fusca-Formen, Orchis collina und – je nachdem wie der Winter gewesen ist – vielleicht schon die Ophrys cretica bewundern können. (F/-/A)
Heraklion – Athen – Frankfurt
Rückflug über Athen nach Frankfurt. (F/-/A)
Termine und Preise
Start | Ende | Preis | EZ | Hinweis | |
---|---|---|---|---|---|
12.03.2022 | 21.03.2022 | 2.050 € | 320 € |
Deutsche Reiseleitung Stefan Munzinger |
Eingeschlossene Leistungen
- Flüge
- Flughafengebühren
- 10 Tage Landprogramm
- 9 Übernachtungen in Hotels
- 9 Frühstück, 9 Abendessen
- Transfers und Exkursionen laut Programm
- Alle Eintrittsgebühren
- Deutsche Reiseleitung ab/bis Frankfurt
Nicht eingeschlossene Leistungen
- Getränke und übrige Mahlzeiten
- Reiseversicherungen
- Bahnfahrkarten
- Trinkgelder
- PCR-Test
Zubuchbare Leistungen
Rail & Fly in der 2. Klasse innerhalb Deutschlands für 79 €
Rail & Fly in der 1. Klasse innerhalb Deutschlands für 159 €
Reiseleitung für Ihren Wunschurlaub
Stefan Munzinger
seit über 45 Jahren Naturbeobachter. Breites
naturkundliches Wissen, Präferenzen sind
Pfl anzen (Orchideen!) und Vögel. Initiator
von naturgucker.de. Betreut fachlich das
botanische Reiseangebot von DUMA.
Generelle Informationen
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Informationen zur Einreise
Kinder und Jugendliche sind nicht grundsätzlich von einer Testpflicht befreit.
Seit 01.05. ist für die Einreise kein Testnachweis mehr erforderlich.
Bei Einreise können dennoch stichprobenartige Tests durchgeführt werden.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Seit 01.05. ist für die Einreise kein Genesungsnachweis mehr erforderlich.
Ein Einreiseformular (Passenger Locator Form) ist nicht mehr erforderlich.
Die Einreise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist gestattet. Seit 01.05. ist für die Einreise nach Griechenland kein 3G-Nachweis mehr erforderlich.
Die Einreise auf dem Landweg ist über alle offiziellen Grenzstellen gestattet.
Der Fährverkehr in die Türkei ist eingeschränkt. Reisen über den Seeweg von/nach Italien und Albanien sind möglich.
Die Einreise aus den meisten Drittstaaten bleibt mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Kanadas und einer Reihe weiterer Länder untersagt.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Seit 01.05. ist für die Einreise kein Impfnachweis mehr erforderlich.
Die Quarantänepflicht ist aufgehoben.
Fällt der stichprobenartig bei Einreise durchgeführt Test jedoch positiv aus, sind mindestens 5 Tage Quarantäne einzuhalten.
Der Transit ist gestattet.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Seit 01.05. ist für die Einreise kein Impfnachweis mehr erforderlich.
Vor Ort
Strände und Sporteinrichtungen sind unter Auflagen (u.a. Kapazitätseinschränkungen) geöffnet. Unter bestimmten Umständen müssen Sportler in Fitness-Studios keine Maske tragen.
Der Besuch von öffentlichen Parks und archäologischen Stätten ist gestattet, auch Kinos, und ähnliche (Indoor-)Freizeiteinrichtungen dürfen öffnen. In Innenräumen besteht weiterhin Maskenpflicht.
Diskotheken sind zugänglich.
Die griechischen Flughäfen sind für den nationalen sowie internationalen Passagierverkehr geöffnet.
An Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Öffentliche Verkehrsmittel haben den Betrieb unter Auflagen (u.a. Kapazitätseinschränkungen) aufgenommen; es gilt Maskenpflicht. Der Fährverkehr mit Italien ist wieder möglich. Der Fährverkehr innerhalb des Landes findet statt.
Auch Kreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland wieder anlaufen.
In Privatfahrzeugen und Taxis dürfen neben dem Fahrer maximal zwei Personen mitfahren (Ausnahmen bestehen für Familien).
Die Geschäfte sind unter Auflagen (u.a. Kapazitätseinschränkungen) geöffnet. Es besteht Maskenpflicht.
Bars, Restaurants und Tavernen dürfen öffnen.
Hotelbetriebe dürfen grundsätzlich öffnen, Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten.
Werden Reisende während ihres Aufenthalts in Griechenland positiv auf COVID-19 getestet, müssen sie sich für 5 Tage in Quarantäne begeben. Liegen keine Symptome vor, wird die Quarantäne nach Ablauf dieses Zeitraums aufgehoben. Bei Kontakt mit einer COVID-19-positiven Person müssen sich geboosterte Personen nicht isolieren, allerdings an Tag 5 einen Test durchführen. Ungeimpfte oder geimpfte Personen, die keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, müssen sich in jedem Fall für 5 Tage in Quarantäne begeben und sich testen lassen.
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.
Die in Abhängigkeit des lokalen Infektionsgeschehens farbliche Kategorisierung Griechenlands wurde auf der Webseite zuletzt am 12.04. auf den neuesten Stand gebracht und scheint nicht mehr aktualisiert zu werden.
Im öffentlichen Innenräumen besteht Maskenpflicht. In Supermärkten, Apotheken und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss es sich dabei um eine FFP/N95-Maske handeln. Alternativ ist auch eine chirurgische Doppelmaske zulässig. Die Maskenpflicht im Freien wurde aufgehoben, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird jedoch weiterhin empfohlen. Ab 01.06. wird die Maskenpflicht in Innenräumen aufgehoben.
Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 300 € geahndet.
Veranstaltungen und Konzerte dürfen stattfinden. In Innenräumen besteht weiterhin Maskenpflicht.
7-tages Inzidenz:Aktueller Wert: 223. Vorwoche: 296
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Es gibt keine Quarantäne bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Gesamthafte Einstufung als risikofreies Gebiet laut Robert Koch-Institut.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Für Einreisen nach Deutschland besteht auf dem Luft-, Land- und Seeweg eine Testverpflichtung. Der Test muss 48 Stunden vor Einreise durchgeführt worden sein.
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Griechenland (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise. Der vollständiger Impfschutz muss 14 Tage vor Einreise erfolgt sein.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Geimpfte müssen einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz vorlegen. (Achtung: In Deutschland sind bisher nur die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson und Novavax zugelassen.) Als vollständig geimpft gelten nur Personen, die eines der zugelassenen Vakzine verabreicht bekommen haben. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz bleibt nach der letzten Impfung 270 Tage lang gültig. Danach ist eine Auffrischungsimpfung erforderlich. Wenn keine Auffrischungsimpfung nach dem Ablauf von 270 Tagen erfolgte, ist ein negativer PCR-Test erforderlich. Geimpfte dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.