Frankfurt – Johannesburg
Flug nach Johannesburg.
Johannesburg – Kruger Nationalpark
Früh am Morgen brechen wir von Johannesburg auf und fahren Richtung „Lowveld“, eine der schönsten Landschaften Südafrikas. Es geht entlang der malerischen Mpumalanga Panorama Route. Wir besuchen den Aussichtspunkt God´s Window, von dem aus man einen atemberaubenden Blick über das “Lowveld” hat. Mitten in der Mpumalanga Region liegt der Krüger National Park, der 1889 gegründet wurde. In dem über 20.000 km² großen Reservat leben 146 Säugetier- und 507 Vogelarten. Wir checken am Nachmittag im Krüger Park ein. Abends geht es auf die erste Pirschfahrt. Biyamiti Bushcamp (-/-/A)
Kruger-Nationalpark
Im Morgengrauen starten wir mit unserer Ganztagespirschfahrt in unserem Fahrzeug. Wir werden versuchen die „Big 5“ (Löwe, Leopard, Nashorn, Elefant, Büffel) aber auch viele kleine Tiere aufzuspüren. Wir frühstücken in einem der Camps im Park. Heute wird Ihnen unser Reiseleiter viel Information über die großen und kleinen Tiere des Parks vermitteln. Nach einem ereignisreichen Tag mit vielen Tierbeobachtungen kehren wir am Nachmittag zu unserer Unterkunft zurück. Dort werden wir auch zu Abend essen. Meist grillen wir an diesem Abend am Lagerfeuer. Biyamiti Bushcamp (F/M/A)
Kruger-Nationalpark
Die Pirschfahrten im Kruger-Nationalpark zählen zu den Höhepunkten dieser Reise.
Dies ist der abwechslungsreichste Park Afrikas mit über 10 verschiedenen Biotopen. Diese erforschen wir mit ausgedehnten Pirschfahrten. Offene Grassavannen, dichter Akazienbusch, mit Baobabs bestandene Trockengebiete und Galeriewälder mit riesigen Sykomoren bilden die Hauptvegetationszonen. Sie bieten Lebensraum für Elefanten, Breitmaul- und Spitzmaulnashörner, Giraffen, Zebras, Büffel, Streifengnus, Rappen- und Pferdeantilopen, Impalas, Wildhunde, Leoparden, Geparden, Löwen und Schakale.
An den Flussläufen sind Flusspferde, Krokodile und zahlreiche Vögel zu entdecken: Textor- und Cabanis-Weber hängen ihre Nester an die Bäume, Grau- und Riesenfischer stürzen nach Beute ab. In einem der Camps besteht auch die Möglichkeit, an einer Nachtpirsch teilzunehmen. Das Dunkel wird mit Scheinwerfern abgesucht, bis reflektierende Augenpaare die Tiere verraten. Meist sind Eulen, Ginsterkatzen und Buschbabys zu sehen, manchmal erfasst das Licht aber auch einen Leoparden. Biyamiti-, Talamati-, Shimuwini-Bush Camp (F/-/A)
Kruger NP - Johannesburg – Rückflug
Genießen Sie noch einmal die afrikanische Morgenstimmung im Camp. Anschließend geht die Fahrt durch bergige Landschaft, Wälder und über die Bergpässe des Highveld in Richtung Johannesburg zum Flughafen (F/-/A)
Ankunft in Deutschland
Termine und Preise
Gerne vermitteln wir Ihnen passende Flüge zu tagesaktuellen Preisen ab etwa
980 € pro Person.
Die Reisepreise basieren auf dem Umrechnungskurs von 0,06 ZAR zum Euro.
Private Safaris im Kruger Nationalpark
Start | Ende | Preis | EZ | Hinweis | |
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01.05.2023 | 31.10.2023 | 2.360 € | 670 € |
Pro Person bei 4 Teilnehmern |
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01.05.2023 | 31.10.2023 | 2.775 € | 670 € |
Pro Person bei 3 Teilnehmern |
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01.05.2023 | 31.10.2023 | 3.540 € | 670 € |
Pro Person bei 2 Teilnehmern |
Eingeschlossene Leistungen
- Safari ab/bis Johannesburg
- 10 Tage Landprogramm
- 9 Übernachtungen in Bush Camps
- 8 Frühstück, 7 Mittagessen, 8 Abendessen
- Transfers und Exkursionen laut Programm
- Alle Eintrittsgebühren
- Informationasmaterial
- Deutsch sprechende Safarileitung ab/bis Johannesburg
Nicht eingeschlossene Leistungen
- Flüge und Flughafengebühren
- Getränke und übrige Mahlzeiten
- Reiseversicherungen
- Bahnfahrkarten
- Trinkgelder und persönliche Ausgaben
- eventuelle PCR-Tests
Vorgesehene Unterkünfte
- Biyamiti Bushcamp
- Biyamiti-, Talamati-, Shimuwini-Bush Camp
Zubuchbare Leistungenn
Rail & Fly in der 2. Klasse innerhalb Deutschlands für 79 €
Rail & Fly in der 1. Klasse innerhalb Deutschlands für 159 €
Allgemeine Informationen zum Reiseland
Auswärtiges Amt:Aktuelle Informationen zu Sicherheit, Einreisebestimmungen, Zollvorschriften, Medizin und mehr unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit
Beste Reisezeit: August bis Oktober (weniger Regen, Tiere konzentrieren sich an Wasserlöchern).
Einreise:EU-Bürger und Bürger der Schweiz benötigen nur einen Reisepass und kein vorab beantragtes Visum.
Flugdauer: 11 - 13 Stunden
Geld:Währung: 1 ZAR (Südafrikanischer Rand) = 100 Cents. EURO können in den meisten Hotels umgetauscht werden. Eurocard, MasterCard, American Express, Diners Club und Visa sind weithin gebräuchlich. Nicht alle Einrichtungen akzeptieren Kreditkarten: beispielsweise kann man an Tankstellen nicht damit bezahlen. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an Geldautomaten in größeren Städten benutzt werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Impfungen: Bei der Einreise direkt aus Europa sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Klima: Da Südafrika südlich des Äquators liegt, sind die Jahreszeiten den unseren entgegengesetzt. Im Kapland dominiert warmgemäßigtes Klima mit Winterregen (April bis September), ansonsten subtropisches Klima mit Sommerregen (Oktober bis März). Die Winter sind allgemein mild; in den Hochebenen kann es recht kühl werden, in den Bergen am Kap und um Natal kann Schnee fallen.
Mobiltelefon: GSM 1800 und GSM 900. Das Mobilfunknetz erstreckt sich auf die meisten städtischen Gebiete.
Netzspannung: Die Spannung beträgt 250 V / 50 Hertz in Pretoria und 220-230 Volt / 50 Hertz in allen übrigen Landesteilen. Adapter für die südafrikanischen dreipoligen Stecker können vor Ort erworben werden. Sie können Ihre Akkus aber auch über die Fahrzeugbatterie aufladen. Nehmen Sie dazu einen Adapter für einen Zigarettenanzünder-Anschluss mit.
Ortszeit: Während unserer Sommerzeit besteht Zeitgleichheit, während unserer Winterzeit gilt + 1 Stunde.
Sprache: Die Amtssprache ist neben einheimischen Dialekten auch Englisch.
Sicherheit: Von unseren örtlichen Kollegen und Reisegästen, die das Land kürzlich bereist haben, liegen uns keine besonderen Hinweise auf Sicherheitsprobleme vor.
Alle Informationen ohne Gewähr.
Reiseleitung für Ihren Wunschurlaub
Stefan Kohrs
hat sich als Biologe mit einer Safarifirma im Süden Afrikas selbstständig gemacht und leitet einige unserer Reisen.
Generelle Informationen
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt, d.h. Einreisende müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese gültige Verordnung wurde bis zum 07.04.2023 verlängert. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.
Informationen zur Einreise
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Es ist kein COVID-19 bedingtes Formular auszufüllen.
Südafrika hat zahlreiche Landgrenzen wieder geöffnet, mit langen Abfertigungszeiten ist zu rechnen. Alle kommerziellen Seehäfen sind ebenfalls geöffnet. Einreisen zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken sind unabhängig von den Voraufenthalten in anderen Ländern über die Flughäfen King Shaka, OR Tambo, Cape Town International, Kruger Mpumalanga und Lanseria möglich.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Die Durchreise ist gestattet.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Vor Ort
Alle Einschränkungen sind aufgehoben.
Der Flugverkehr hat den Normalbetrieb aufgenommen.
Die Maskenpflicht wurde aufgehoben. Der öffentliche Verkehr operiert unter regulären Bedingungen.
Alle Einschränkungen sind aufgehoben.
Alle Einschränkungen sind aufgehoben.
Alle Einschränkungen sind aufgehoben.
Sollten Reisende Symptome zeigen, wird erwartet, dass sie sich selbstständig einem COVID-Test unterziehen.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes positiv getestet, sind sie verpflichtet, sich in ihrer Unterkunft für 7 Tage zu isolieren, so sie symptomatisch sind. Asymptomatisch positiv getesteten Personen ist es freigestellt, sich zu isolieren.
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.
Die Maskenpflicht und die Abstandsregeln sind aufgehoben.
Alle Einschränkungen sind aufgehoben.
7-tages Inzidenz:Aktueller Wert: 17. Vorwoche: 40
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Ausreise-Informationen
Bei der Ausreise über den Internationalen Flughafen Kapstadt sowie auf dem Landweg über die Maseru Bridge müssen alle Personen verpflichtend einen Online-Gesundheitsfragebogen ausfüllen (vgl. 'Einreisebestimmungen').
Personen, die über eine andere See-, Land- oder Luftgrenze ausreisen, müssen das Formular ausdrucken und vor Ausreise händisch ausfüllen.
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
[QRRISKOFREI]
Gesamthafte Einstufung als risikofreies Gebiet laut Robert Koch-Institut.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Rückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten müssen generell bereits bei der Einreise die entsprechenden Testnachweise vorlegen. In diesem Fall ist nur ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) zugelassen. Ein Impf- bzw. Genesenennachweis ersetzt nicht das negative Testergebnis.
Bei der Rückkehr aus Virusvarianten-Gebiete gibt es außerdem keine Ausnahmen für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.